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Strommarkt-Kopplung beschlossen

   10. November 2010

Berlin –Der Stromhandel zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten soll künftig einfacher werden. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sprach von einem „Meilenstein bei der Verwirklichung eines europäischen Strom-Binnenmarktes“. Er bezog sich dabei auf die zuvor in Kraft getretene regionale Strommarkt-Kopplung zwischen den Staaten.

Mehr Wettbewerb

Stromhandel und Buchungen von Netzkapazitäten in den betroffenen Grenzregionen sollen effizienter miteinander verknüpft werden. Aus diesem Grund wurde das Abkommen von Regierungsbehörden, Strombörsen und Netzbetreibern geschlossen. Damit sei die Grundvoraussetzung für mehr Wettbewerb und günstigere Preise, die letztlich den Verbrauchern zu Gute kämen, gegeben, sagte Brüderle.

Bisher waren zwei getrennte Geschäfte notwendig gewesen, um den in Deutschland erzeugten Strom nach Frankreich verkaufen zu können. Unternehmen hätten neben der entsprechenden Strommenge dabei parallel auch hinreichende Übertragungskapazitäten buchen müssen.

Weniger Unsicherheiten für Unternehmen

Durch Engpässe an den Grenzen konnte es jedoch passieren, dass eines der beiden Teilgeschäfte platzte und das Unternehmen dann auf den bereits ausgelegten Kosten des anderen sitzen blieb. Durch die Marktkopplung, die beide Geschäfte miteinander verbindet, erhalten Marktakteure zusätzliche Planungssicherheit.

Mieter können an energetischer Sanierung beteiligt werden

   9. November 2010

Recklinghausen – Der Vermieter darf einen Teil der Kosten für die energetische Sanierung des Wohngebäudes jährlich auf seine Mieter umlegen. „Der Vermieter darf die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen“, erklärt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund. Darunter verstehen sich auch Modernisierungen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder zu einer Einsparung von Energie oder Wasser führen.

Umgelegt werden können aber nur Modernisierungsmaßnahmen, wie neue Wärmedämmplatten oder eine neue Heizanlage. Für neue Fassadenanstriche oder Reparaturen der Rollläden trifft das nicht zu, erläutert Deese.

Schriftliche Benachrichtigung des Vermieter nötig

Der Vermieter kann jedoch nicht einfach eine Mieterhöhung verlangen, sondern muss im Vorfeld einige Regelungen beachten. Er muss den Mieter noch vor Beginn der Maßnahmen schriftlich über diese und die anschließende Erhöhung der Miete informieren. Nach Abschluss der Arbeiten muss er die Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln. Mieter sollten die Kosten genau überprüfen. Konnte der Vermieter durch die Modernisierung fällige Reparaturen einsparen, müssen diese ebenso wie Zuschüsse von Dritten, von den Gesamtkosten abgezogen werden.

Sonderkündigungsrecht beachten

Bei Mieterhöhungen hat der Mieter immer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, erklärt Deese. Macht der Mieter von diesem Recht gebrauch, tritt die Mieterhöhung tritt nicht in Kraft.

Strom sparen auf der Terrasse

   8. November 2010

Für die Beleuchtung des Außenbereichs, wie etwa der Terrasse oder dem Innenhof, empfiehlt der TÜV Süd LED-Lampen. Trotz der stärksten Leuchtkraft, verbrauchen sie den wenigsten Strom. Laut TÜV Süd kann man mit LED-Lampen die verschiedensten Stimmungen und Lichteffekte erzeugen. Durch die hohe Leuchtkraft auf kleinster Fläche, kann es aber je nach Produkt, zu Blendwirkungen kommen. Deshalb sollte man sich im Fachhandel genauestens zur speziellen Situation beraten lassen.

Strom und Kabel sparen

Im Außenbereich kann man mit Lampen zudem ökologische Zeichen setzten, zum Beispiel durch ein kleines Solarpanel, das eine autarke Energieversorgung gewährleistet. Damit entfällt auch die Verkabelung.
In Geräteschuppen und Gartenlauben sei auch der Einsatz von Energiesparlampen beziehungsweise Kompaktleuchtstofflampen gänzlich unbedenklich. Nach Angaben der Experten sei allerdings beim Einsatz von Energiesparlampen im Wohn- und Arbeitsbereich Umsicht geboten.

Energiesparlampen nur in Metalllampen

Da die elektronischen Vorschaltgeräte neuer Lampenmodelle elektromagnetische Felder erzeugen, rät der TÜV Süd nur Energiesparleuchtmittel in Lampen mit geerdetem Gehäuse zu verwenden. Dies sind zum Beispiel Metalllampen und Lampen mit Metallgitter.

Teurer Strom für Bahnkonkurrenz

   7. November 2010

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Freitagsausgabe berichtet, plant die Deutsche Bahn, die Strompreise für die privaten Bahnunternehmen teurer zu machen. Das bedeutet, dass die elektrische Energie aus dem Netz der Deutschen Bahn ab Anfang 2011 teurer wird. Der Strom wird in dem staatseigenen Konzern mit dem Fahrdraht erzeugt. Die Preissteigerungen werden voraussichtlich sieben Prozent erreichen. Die Angaben entstammen einem Brief der Deutschen Bahn an die betroffenen Unternehmen.

Längere Laufzeiten der Atomkraftwerke

Als einen Hauptgrund für die Anziehung der Preise für die Energie aus dem Fahrdraht um rund 7 Prozent gibt die Deutsche Bahn die Verlängerung der Atomkraftwerklaufzeiten an. Diese bringen enorme Zusatzbelastungen mit sich, die das Unternehmen teilweise an die privaten Konkurrenten, welche den Strom der Deutschen Bahn nutzen, weitergeben müsse. Als die erheblichen Mehrbelastungen gibt die Bahn die zusätzlichen Kosten für Steuer auf Atombrennstoffe, den Aufbau eines Fonds für Ökoenergien sowie die Nachrüstung von Atommeilern an. Allerdings bezieht die Deutsche Bahn, die ist Deutschlands größter Stromabnehmer, nur gut ein Viertel des Stroms aus Atommeilern. Der restliche Strom stammt aus Kohlekraftwerken und erneuerbaren Energien.

Preiserhöhung als Angriff auf den Wettbewerb

Das Stromnetz der Deutschen Bahn steht ist von dem herkömmlichen Stromnetz unabhängig. Das bedeutet für die Bahnkonkurrenten, die auf die Nutzung des Bahnstroms angewiesen sind, dass sie nicht nur für die Nutzung der Trassen, sondern auch für den Strom der Deutschen Bahn zahlen müssen. Der Chef des privaten Bahnunternehmen Keolis, Hans Leister, zeigte sich über das Schreiben der Bahn empört. Er ist davon überzeugt, dass die Bahn die Konkurrenten zur Kasse bitte, um die Gewinne aus dem Netz anschließend in die Konzernholding abführen zu können. Seiner Meinung nach ist diese Strategie ein Angriff auf den Wettbewerb.

TelDaFax mit neuem Investor

   6. November 2010

Der deutsche Energieversorger TelDaFax teilte am Donnerstag mit, dass ein russischer Investor eine zweistellige Millionenhöhe in den Stromversorger investiert. Das führt bei dem Unternehmen zu einem schnelleren Wachstum als geplant. Der Name des Investors wurde offiziell nicht bekannt gegeben. Medienberichten zufolge soll es sich jedoch um den drittgrößten russischen Energiekonzern Energo Stream handeln.

Gasgeschäft soll vorangetrieben werden

Der vermeintliche zukünftige Gesellschafter Energo Stream will vor allem das Gasgeschäft voran bringen. Es ist die Rede von einer Anteilsübernahme von 75 Prozent. Der Vorstandschef von TelDaFax Klaus Barth gab an, dass das Unternehmen zukünftig eine führende Rolle auf dem deutschen Energiemarkt einnehmen wolle, wobei der Investor erheblich helfen könnte. Denn bislang schreibt das Unternehmen, welches derzeit rund 500.000 Stromkunden und 150.000 Gaskunden beliefert, rote Zahlen. Der Discounter ist 2007 auf den Strommarkt getreten. Für das kommende Jahr wird ein Umsatz von rund einer halben Milliarde Euro prognostiziert, wodurch das Unternehmen erstmals in die schwarzen Zahlen geraten würde.

Konkurrenzdruck ist groß

Discountanbieter für Strom, zu denen auch TelDaFax gehört, werben bei den Verbrauchern mit Kampfpreisen. Durch einen Wechsel zu diesen Anbietern sparen Verbraucher bis zu 40 Prozent im Vergleich zu dem örtlichen Grundversorgungstarif. Mit diesem Geschäftsmodell ist TelDaFax zwar kurzfristig in der Lage, Gewinne zu erwirtschaften, doch auf lange Sicht müsse hart kalkuliert werden. TelDaFax setzt dabei zunehmend auf das Modell der Vorauskasse, bei welchem die Kunden vorab den gesamten Strombetrag bezahlen. Allerdings ist genau diese Vorgehensweise in der Vergangenheit zunehmend in Verruf geraten. Denn für die Verbraucher besteht immer ein gewisses Restrisiko, dass der Versorger Pleite geht. Denn dann werden die bereits gezahlten Beträge in der Regel nicht erstattet. Auch wenn die Verbraucher mehr oder weniger Strom verbrauchen, müssen sie entweder einen hohen Betrag nachzahlen oder bekommen die Differenz nicht erstattet. Hingegen warnt die Bundesnetzagentur vor Pauschalisierungen. Denn in fast allen Bereichen sei die Vorauskasse mittlerweile üblich. Ein gewisses Restrisiko existiere immer.

Sicherheitsgebühr für Atommüll-Transporte

   5. November 2010

Sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die Polizeigewerkschaft fordern, dass sich die Stromkonzerne an den Kosten für den Atommüll-Transport nach Gorleben beteiligen. Sie schlagen eine Sicherheitsgebühr von 50 Millionen Euro vor. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft sagt, es sei nicht richtig, dass die Sicherheitskosten lediglich von den Steuerzahlern getragen werden, während die Konzerne Millionengewinne erwirtschafteten.

Castor-Transport kostet mehr als 50 Millionen Euro

Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, zeigt sich empört, dass die Steuerzahler die Kosten für die Sicherung des Castor-Transportes nach Gorleben zahlen müssen, obwohl die Atomkonzerne Gewinne in Millionenhöhe einstecken. Er fordert deshalb, von den Atomkonzernen eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 50 Millionen Euro zu verlangen. Zur Verdeutlichung seiner Forderungen vergleicht er den Castor-Transport mit einem herkömmlichen Schwerlasttransport, der von den jeweiligen Unternehmen finanziert werden müsse. Seiner Ansicht nach ist auch die Entsorgung von Brennstoffen Bestandteil des Betriebes von Atomkraftwerken. Aus diesem Grund seien auch allein diese dafür verantwortlich. Zudem rechnet er vor, welche Kosten durch den Transport nach Gorleben entstehen. Er betont, dass die Kosten für den Transport eigentlich noch nicht voraus gesagt werden könnten. Ausgehend von Niedersachsen fallen allein für den Polizeieinsatz Sonderkosten in einer Höhe von rund 25 Millionen Euro an, die sich aus den Kosten für Unterkünfte, Verpflegung und Sachmittel ergeben. Auch die Überstunden der mehr als 16.000 Polizisten müssten berechnet werden. In dieser Rechnung nicht integriert sind die eigentlichen Personalkosten. Außerdem seien andere Unternehmen auch für die Absicherung eines Schwerlast-Transports verantwortlich und müssten die Kosten tragen. Wendt fordert die gleiche Vorgehensweise bei Castor-Transporten.

Bund der Steuerzahler befürwortet Vorstoß

Die Polizeigewerkschaft bekommt vom Bund der Steuerzahler Rückendeckung. Denn auch dieser zeigt sich von der Idee, die Atomkonzerne an der Entsorgung ihrer Atomabfälle zu beteiligen, angetan. Der niedersächsische Landesgeschäftsführer Bernhard Zentgraf sagte, das Verursacherprinzip spreche für eine derartige Vorgehensweise. Er fordert deshalb die Innenminister von Bund und Ländern auf, diesen Vorstoß in ihrer Herbstkonferenz bezüglich der Anwendbarkeit zu prüfen. Sollte die Kostenbeteiligung nicht durchsetzbar seien, soll die Bundesregierung eine Vereinbarung mit den Konzernen treffen. Uwe Schünemann (CDU), Innenminister von Niedersachsen, will sich die Kosten von der Bundesregierung erstatten lassen. Er vertritt den Standpunkt, dass der Bund, wenn er den Atommüll aus Frankreich zurückhole, auch die Kosten dafür übernehmen müsse. Der Bund müsse die Länder für die unzumutbaren Sonderbelastungen entschädigen. Darauf hätten die Länder ein verfassungsrechtliches Recht. Die Sonderbelastungen treffen Niedersachsen mit dem Gorleben-Transport.

NVV erhöht zum ersten Januar 2011 die Strompreise

   4. November 2010

Die Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG erhöht zum ersten Januar des kommenden Jahres die Strompreise für die rund 290.000 Stromkunden. Dieser Schritt sei für die NVV unumgänglich, da ebenfalls ab Januar die Abgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien steigen. Die Abgaben steigen von derzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde auf zukünftig 3,5 Cent je Kilowattstunde. Geregelt wird die Umlage in dem Erneuerbare Energien Gesetz. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden kommen pro Jahr 50 Euro Mehrzahlungen zu.

Neue EEG-Umlage treibt Stromkosten in die Höhe

Im Januar soll die Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG um 70 Prozent steigen. Wie der Geschäftsführer der NVV-Tochter NEW Energie, Dr. Wolfgang Hüppe, mitteilt, könne die NVV diese Kosten nicht kompensieren und müsse sie an die Verbraucher weiterreichen. Er macht zugleich darauf aufmerksam, dass es dem Unternehmen durch eine günstige Einkaufspolitik die Mehrbelastungen so gering zu halten. Eigentlich müsste der Stromversorger die Stromkosten bei einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden um jährlich 70 Euro erhöhen.

NVV bietet Alternative

Ab Januar bietet die NVV ihren Stromkunden zudem einen alternativen Tarif. Der ‚Newstrom-fest‘-Tarif ist auf eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren festgelegt und enthält einen Festpreis für Strom. Dieser Tarif bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Denn zum einen kommen auf die Kunden, die sich für den Festpreis-Tarif entscheiden, keine Preiserhöhungen aufgrund steigender Strompreise in den kommenden zwei Jahren zu. Werden jedoch die Steuern oder Umweltabgaben erhöht, kann es auch bei diesem Tarif zu Preiserhöhungen kommen. Zum anderen profitieren sie auch nicht Strompreissenkungen, denn auch diese werden an die Kunden nicht weiter gegeben.

Des Weiteren ist ein schnelles Wechseln des Stromanbieters nicht mehr möglich. Durch die zweijährige Laufzeit wird die Flexibilität erheblich eingeschränkt. Hüppe teilte mit, dass Briefe der NVV, die über den neuen Tarif informieren sollen, in den kommenden Tagen an die Stromkunden verschickt werden.

EEG-Umlage treibt Strompreise nach oben

   3. November 2010

Die Stadtwerke Lünen haben am Dienstag angekündigt, zum ersten Januar 2011 die Strompreise zu erhöhen. Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Achim Grunenberg teilte mit, dass sich der Strompreis im Grundversorgungstarif der Stadtwerke um 1,5 Cent je Kilowattstunde verteuern wird. Als Ursache für den Preisanstieg gibt er die gestiegenen Kosten in Bezug auf die EEG-Umlage an. Auch die Sondertarife für Strom seien von den Preiserhöhungen betroffen.

Kunden müssen tiefer in die Tasche greifen für Strom

Mit der Ankündigung der Strompreiserhöhung ab ersten Januar 2011 sowohl für die Stromgrundversorgungsverträge als auch für die Sondertarife reagieren die Stadtwerke in Lünen auf die angepasste EEG-Umlage der Bundesregierung. Nach Angaben von Dr. Achim Grunenberg, dem Stadtwerke Geschäftsführer, steige der vom Gesetzgeber verlangte Betrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien von derzeit 2 Cent je Kilowattstunde auf zukünftig 3,53 Cent je Kilowattstunde. Er verweist darauf, dass die Preisanhebungen bei der letzten Strompreiserhöhung noch 1,4 Cent je Kilowattstunde betrugen. Nun hätten die Stadtwerke keine Wahl und müssten die Mehrkosten an die Stromkunden weiterreichen.

Nur gewerbliche Großabnehmer nicht betroffen

Die einzigen Kunden, die die Strompreiserhöhung der Stadtwerke nicht treffen wird, sind die gewerblichen Großabnehmer. Diese zahlen, nach Angaben von Grunenberg, bereits eine höhere EEG-Umlage, da dies Bestandteil ihrer Energie-Lieferverträge sei. Alle anderen Stromabnehmer der Stadtwerke werden schriftlich über die Strompreiserhöhungen in Kenntnis gesetzt. Die Erhöhung wurde bereits am Freitag in einer Sitzung des Aufsichtsrates des Versorgers beschlossen. Grunenberg macht jedoch deutlich, dass der Gaspreis von der Erhöhung nicht betroffen ist.

Bürger zahlen für Ökostrom-Netze

   2. November 2010

Der Öko-Boom lässt nicht ab. Die Regierung sieht aber nicht ein, alle Kosten dafür allein zu tragen. Vor allem der Ausbau der Netze übersteigt das Finanzbudget der Bundesregierung. Mitte November wird die EU-Kommission deshalb einen Entwurf präsentieren, der sich in ganz Europa deutlich auf die Strompreise auswirken könnte.

Das Infrastrukturpaket

Der Energiekommissar Günther Oettinger will die nationalen Regulierer in den 27 Mitgliedsstaaten zu Rückstellungen verpflichten, wenn diese ihren Kunden Durchgangsgebühren berechnen. Die so gesammelten Gelder sollen dann der Instandhaltung, vor allem aber dem Neubau der Elektrizitäts-Infrastruktur dienen. Der Energie-Aktionsplan 2020, der von der EU-Kommission kommt, enthält auch das Infrastrukturpaket. „Unser Aktionsplan soll helfen, dass die in Europa dringend nötigen Investitionen in die Strom-Infrastruktur schneller kommen“, so Oettinger. „Die Frage der Investitionen in die Infrastruktur ist auch eine, die für die Verbraucher gilt. Deshalb wollen wir, dass die Energieanbieter EU-weit die nötige Finanzierung in die Preisbildung einkalkulieren“. Die europäische Infrastruktur auszubauen ist unumgänglich und muss dringend von statten gehen, wenn die EU ihre Klimaziele wirklich erreichen möchte. Die zum Beispiel von Windkraft erzeugte Energie kann den Verbraucher sonst nicht erreichen. „Offshore-Strom aus der Nordsee nach Köln oder Stuttgart zu bringen kostet Geld, das muss von uns allen bezahlt werden. Wir haben nur Gott und die Bürger, und Gott zahlt nichts“, so der EU-Kommissar.

Finanzieller Anreiz zu gering

Bis zum Jahr 2020 will die EU ein Fünftel der Versorgung aus erneuerbaren Energien beziehen. Deutschland hat sich sogar die 80 Prozent sauberen Strom zum Ziel gesetzt. Wenn die Netze aber nicht ausgebaut werden, ist es nötig den Strom zu importieren. Deutschland hat aber den Vorteil, dass die Einspeisung von Ausgaben für Erhalt und neue Infrastruktur bereits durch die Bundesnetzagentur geregelt zu bekommen. Nach Angaben des Bundesverbands der Energiewirtschaft zahlen die Verbraucher durchschnittlich 24 Prozent für das Netzentgelt. Davon geht ein Drittel in die Infrastruktur. Mit diesem Satz sind die Energieunternehmen aber nicht zufrieden. Sie sehen den finanziellen Anreiz als zu gering, um Investitionskosten für den Ausbau der Netze aufzubringen. Deshalb könnten sich die Kosten letztendlich auf den Strompreis auswirken. Oettinger will außerdem das Genehmigungsverfahren in der EU für den Bau von Überlandleitungen verkürzen. Teilweise dauern diese bis zu einem Jahrzehnt. „Die Regulierungen in den EU-Staaten sollen dazu ergänzt werden“, so Oettinger.

Enel setzt Preise niedriger fest, als angenommen

   1. November 2010

Der italienische Energiekonzern Enel stellt seine Ökostrom-Tochter Green Power auf die Börse. Den Preis für die Aktien setzte Enel nun auf 1,60 je Anteilsschein fest. Damit fällt der Preis niedriger aus, als geplant. Der Erlös des voraussichtlich größten europäischen Börsengangs in diesem Jahr beläuft sich nun auf etwa 2,6 Milliarden Euro. Das sind allerdings mindestens 400 Millionen Euro weniger, als zuvor angenommen.

Enel verkauft Teile von Enel Green Power

Ausschlaggebend war für die Preisfestlegung die Lage des italienischen und der ausländischen Finanzmärkte, sowie die Nachfrage der potentiellen Investoren. Enel will bis zu einem Drittel von Enel Green Power verkaufen. Der Energieversorger hatte bisher eine Preisspanne von 1,80 bis 2,10 Euro geplant. Ursprünglich beliefen sich die Erwartungen auf bis zu 2,40 pro Aktie. Sie soll ab dem 4. November an der Börse gehandelt werden. Der festgelegte Ausgabekurs bewertet Green Power nun mit etwa 8 Milliarden Euro. Mit der bisherigen Preisspanne wären es zwischen 9 und 10,5 Milliarden Euro gewesen.

Vor anderthalb Jahren bündelte Enel seine Aktivitäten auf dem Feld der erneuerbaren Energien in der neuen Sparte. Der Börsengang soll die Schulden der Firma reduzieren, die vor Allem durch die Übernahme der spanischen Endesa hervorgerufen wurden.