Auslandsschutzklausel
Deutsche Netzbetreiber konnten verhindern, dass ausländische Stromanbieter einen Zugang zum Netz hatten, wenn in dem Land der Strommarkt noch nicht liberalisiert war wie in Deutschland. Das nennt man die sogenannte Auslandsschutzklausel.
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am Sonntag, den 23. Dezember 2007 um 10:08 Uhr veröffentlicht
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