strompate.de




Stromvergleich - Stromrechner - Stromkosten vergleichen und reduzieren

Reduzieren Sie Ihre Stromkosten mit dem kostenlosem Stromvergleich

Veröffentlichung des Atomvertrages

Nachdem sowohl von der Opposition als auch von der Öffentlichkeit ein enormer Druck auf die Bundesregierung ausgeübt wurde, veröffentlichte diese am Donnerstagabend die Vereinbarung, die sie mit den vier großen Energiekonzernen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall unterzeichnet hatte. Diese Vereinbarung war im Montagmorgen um 5:23 Uhr im Rahmen des Beschlusses zur Laufzeitverlängerung getroffen und bislang geheim gehalten worden. Die Deutsche Presse-Agentur zitiert aus Punkt 4 „Minderung des Förderbeitrags“.

Das könnte für Widerstand sorgen

„(Die) Bundesregierung plant als Teil ihres Energiekonzepts eine Gesetzesinitiative, die Laufzeiten der Kernkraftwerke durch Änderung der Anlage 3 des AtG zu verlängern sowie zusätzliche Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts zu ergreifen.

EVUs (Energieversorgungsunternehmen) sind bereit, nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen dieses Vertrages aus den durch eine Laufzeitverlängerung erzielten Erträgen einen Förderbeitrag zur Förderung der nachhaltigen Energieversorgung insbesondere erneuerbarer Energien, der Speichertechnologie und Energieeffizienz sowie von Kraft-Wärme-Kopplung zu leisten.

(Die) Bundesregierung plant außerdem und unabhängig von diesem Vertrag eine Gesetzesinitiative zur Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer nach dem Entwurf Kernbrennstoffsteuergesetz (…). (Der) Bundesregierung ist bekannt, dass EVUs und KKW- Betreibergesellschaften erhebliche Zweifel an rechtlicher Zulässigkeit der Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer haben und dass sie sich nach ihrer Meinung, schon aus aktienrechtlichen Gründen, unabhängig von diesem Vertrag rechtliche Schritte gegen dieses Gesetz und die Erhebung der Steuer vorbehalten müssen.

Für jede ab 2017 von einer KKW-Betreibergesellschaft aus der Laufzeitverlängerung in das Netz zusätzlich gespeiste Megawattstunde
(…) leistet die KKW-Betreibergesellschaft im gleichen Jahr einen Förderbeitrag an ein Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzeptes. (…) Der Förderbeitrag beträgt 9 Euro/MWh. (…)

Die Parteien werden im Jahre 2019 auf der Grundlage der dann vorliegenden Erfahrungen mit der vorstehenden Anpassungsregelung gemeinsam prüfen, ob sie der Intention der Parteien gerecht wird, die diesem Vertrag mit Blick auf den Vorteilsausgleich aus der Laufzeitverlängerung zugrunde liegt. Bei einer solchen Überprüfung sind neben der Strompreisentwicklung auch sämtliche Kosten der KKW- Betreibergesellschaften/EVUs (…) in die Betrachtung einzubeziehen.

Die Parteien werden erforderlichenfalls angemessene Änderungen vereinbaren.

Als nicht rückzahlbare Vorausleistung auf die ab 2017 geschuldeten Förderbeiträge zahlen die KKW-Betreibergesellschaften (…) in den Jahren 2011 und 2012 einen Betrag i.H.v. insgesamt 300 Millionen Euro p.a. und in den Jahren 2013 bis 2016 einen Betrag i.H.v. insgesamt 200 Millionen Euro p.a. in den Fonds ein. Soweit die Erhebung einer
Kernbrennstoff- oder ähnlichen Steuer den Jahresbetrag von 2,3 Mrd.
Euro übersteigt, verringert sich die jährliche Vorausleistung um den übersteigenden Betrag. (…)
Der Förderbeitrag mindert sich für das laufende und für künftige Jahre,

(i) wenn insgesamt oder für das jeweilige KKW (Kernkraftwerk)

a) Bestimmungen zur Laufzeitverlängerung und zur Übertragbarkeit von Elektrizitätsmengen (…) geregelt, verkürzt, verändert, unwirksam oder aufgehoben werden oder in sonstiger Weise entfallen oder

b) ab dem 6. September 2010 gestellte Nachrüstungs- oder Sicherheitsanforderungen einen Gesamtbetrag von 500 Mio. Euro für das betreffende KKW überschreiten,
um den Betrag, um den die Änderung oder die weiteren Nachrüstungs- oder Sicherheitsanforderungen bezogen auf die restlichen LZV- (Laufzeitverlängerungen)-Elektrizitätsmengen die Kosten je MWh
(Megawattstunde) für das betreffende KKW erhöhen, oder

(ii) wenn eine Kernbrennstoffsteuer oder eine ähnliche Steuer mit einem höheren Steuersatz als Euro 145/g Plutonium 239/241, Uran
233/235 erhoben wird (…) oder für eine längere Dauer als in den Jahren 2011 bis 2016 erhoben oder wenn eine anderweitige Steuer, Abgabe oder sonstige Belastung eingeführt, begründet oder erhöht wird, durch die eine Zahlungspflicht im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf (einschließlich Entsorgung), der Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie begründet oder erhöht wird, um den Betrag der sich daraus ergebenden zusätzlichen Belastung je MWh.

Die Minderung führt nicht zu einem negativen Förderbeitrag.

Rechnerisch negative Förderbeiträge eines KKW-Anteils können jedoch gegen Förderbeiträge der anderen KKW-Anteile des selben EVUs (Energieversorgungsunternehmen) angerechnet werden, wenn dies erforderlich ist, um den wirtschaftlichen Betrieb des übertragenden KKW sicherzustellen.

Nachrüstungs- oder Sicherheitsanforderungen (…) sind alle erforderlichen sicherheits- und anlagenzustandsverbessernden Maßnahmen, die nicht dem Instandhaltungsaufwand des Regelbetriebs nach AtG (Atomgesetz) zuzurechnen sind, hierzu gehören insbesondere Aufwendungen, die darauf gerichtet sind, Maßnahmen aufgrund § 7d AtG zu verwirklichen, sowie diejenigen Aufwendungen, die auf die Realisierung von Maßnahmen abzielen, die aufgrund ihrer wesentlichen Veränderung einer atomrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG bedürfen, sowie diejenigen Aufwendungen, die aufgrund von behördlichen Zustimmungen und Anordnungen nach § 17, 19, 19a AtG darauf gerichtet sind, das nachgewiesene Sicherheitsniveau der Anlage zu verbessern.

In jedem Falle muss es sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit Nachrüstungs- und Sicherheitsanforderungen handeln. Aufwendungen in diesem Sinne umfassen auch die Kosten, die durch die Verfahren für die Zustimmung oder Genehmigung solcher Maßnahmen aufgewendet werden.

Wirksamkeit des Vertrags steht unter folgender Bedingung:

– Bestimmungen zur Laufzeitverlängerung und Übertragbarkeit von Elektrizitätsmengen sind in der gem. Anlage B vorgesehenen Fassung in Kraft getreten. (…)

– Anwendungszeitraum ab 1.1.2011.“


Einen Kommentar schreiben








  • direkt zum kostenlosen Stromvergleich

  • Stromverbrauch

    Ihren jährlichen Stromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

    Singles:1.700 kWh/Jahr
    Paare:2.600 kWh/Jahr
    Familien:  4.100 kWh/Jahr
    Großfamilien: 5.700 kWh/Jahr
    Tarife mit Haupt- und Nebenzeit

    Einige Versorger bieten Tarife an, die zwischen Hauptzeit und Nebenzeit unterscheiden. Diese Tarife sind für Verbraucher gedacht, die mit Strom heizen oder aus anderen Gründen nachts und am Wochenende viel Strom verbrauchen. Diese Tarife setzen den Einbau eines Zweitarifzählers voraus, der mit weiteren Kosten verbunden ist.

    Als Nebenzeit gelten festgelegte Zeiträume nachts und gegebenenfalls am Wochenende. Die genaue Definition der Nebenzeit variiert zwischen den Netzbetreibern und umfasst in der Regel die Zeit werktags von 18:00, 20:00 oder 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie in manchen Fällen das Wochenende mit oder ohne Samstag.
    Postleitzahl

    Hier geben Sie bitte Ihre Postleitzahl ein. Der Tarifrechner berücksichtigt alle vor Ort verfügbaren Tarife.
    Laufzeit

    Hier können Sie bestimmen, wie lange die maximale Vertragslaufzeit der angezeigten Tarife sein soll. Wir empfehlen Ihnen für die erste Berechnung keine maximale Laufzeit einzustellen, um sich so einen ersten überblick zu verschaffen.
    Tarife mit Kaution (z. B. Sonderabschlag 1 bei TelDaFax) berücksichtigen
    Bei diesen Tarifen muss ein zusätzlicher Sonderabschlag geleistet werden. Dieser ist einmalig vor Lieferbeginn fällig und wird nicht verzinst. Er wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verrechnet bzw. zurückerstattet. Wenn Sie diese Option aktivieren, werden Tarife mit Kaution in der Ergebnisliste angezeigt.

    Tarife mit Anzahlung (z. B. Sonderabschlag 2 bei TelDaFax) berücksichtigen
    Bei diesem Tarif muss vor Lieferbeginn eine Anzahlung geleistet werden, die mit der/den ersten Abschlagszahlung/en in voller Höhe verrechnet wird.

    Einmaligen Bonus berücksichtigen
    Bei diesen Tarifen erhalten Sie einen einmaligen Bonus zu Vertragsbeginn. Wenn Sie diese Option aktivieren, wird der Bonus in die Gesamtkosten mit einberechnet.

    Tarife mit Vorauskasse berücksichtigen
    Bei Vorauskassetarifen bezahlen Sie Ihren Strom bis zu einem Jahr im Voraus. Wenn Sie diese Option aktivieren, werden diese Tarife im Vergleich berücksichtigt.

    Nur ökostrom-Tarife
    Mit dieser Option können Sie das Ergebnis auf ökostrom-Tarife beschränken.

    Nur Tarife mit Preisgarantie
    Mit dieser Option werden nur Tarife angezeigt, die den Preis für eine bestimmte Zeit garantieren.

    Nur Tarife mit Vertragsabschluß im Tarifrechner
    Wenn Sie diese Option aktivieren, werden nur Tarife angezeigt, die Sie online über Verivox abschließen können. So können Sie einfach, schnell und zuverlässig den Versorger wechseln.
    Vergleichsanbieter

    Hier können Sie Ihren jetzigen Stromversorger auswählen. Dessen Tarife werden im Ergebnis farbig markiert und komplett dargestellt, so dass Sie einen Vergleich vornehmen können.