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Rahmenbedingungen für Stromzähler festgelegt

Die neuen intelligenten Stromzähler, die unter anderem die Analyse des Stromverbrauchs und damit effektives Stromsparen ermöglichen sollen, müssen seit 01. Januar 2010 bei allen Neubauten und großen Sanierungsarbeiten eingebaut werden. Bislang gab es jedoch keine einheitlichen Bedingungen bezüglich der Formalitäten und auch die Anforderungen an die Smart Meter (intelligente Stromzähler) waren nicht klar definiert. Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Rahmenbedingungen für Strom- und Gaszähler festgelegt.

Markt öffnen – Wettbewerb beleben

Durch die einheitlichen Geschäftsprozesse, Datenformate und Standardverträge für die Energiemessung und den Betrieb der Messstellen kann ein fairer Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern, die bislang die Stromzähler stellten, und den Wettbewerbern, die sich neu in diesem Bereich ansiedeln wollen, entstehen.

Matthias Kurth (Präsident BNetzA) erklärte, „Zwar ist der Markt für das Betreiben und Auslesen von Strom- und Gaszählern schon seit Ende 2008 formal für Wettbewerber geöffnet, bislang mussten aber Unternehmen, die ihre Zähler bundesweit anbieten wollen, eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsverfahren, Verträge und Fristen beachten. Bei über 800 Strom- und 700 Gasnetzbetreibern war dies faktisch ein echtes Wettbewerbshindernis. Mit den neuen einheitlichen Regeln sind wesentliche Voraussetzungen dafür erfüllt, dass sich innovative Messtechniken als Grundlage für zukünftige Smart Grids im Wettbewerb entwickeln können“.

„Die beim Lieferantenwechsel gewonnenen Erfahrungen haben wir auch im Messwesen berücksichtigt und die Prozesse entsprechend optimiert. So darf beispielsweise der Wechsel nicht ins Stocken geraten, wenn sich zwei Anbieter um Vertragsbindungen streiten. Maßgeblich für einen Wechsel ist der erklärte Wille des Endkunden“, sagte Matthias Kurth.

Alle Festlegungen können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur nachgelesen werden.


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