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Atomgutachten scheint Ansichtssache zu sein

Das in der vergangenen Woche veröffentlichte Atomgutachten legt die Auswirkungen der Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke in Deutschland dar und lässt offenbar genug Raum für eigene Auslegungen der Fakten. Im Gutachten wurden Verlängerungen der Laufzeiten um vier, zwölf, 20 und 28 Jahre mit einem Basis-Szenario ohne Laufzeitverlängerung verglichen. Das Gutachten soll die Ausarbeitung des Energiekonzeptes der Bundesregierung unterstützen.

Auswirkungen auf Strompreise, Treibhaugase und Nachrüstkosten

Nach Ansicht des Bundesumweltministers Norbert Röttgen werden sich die Verlängerten AKW-Laufzeiten kaum auf die Strompreise auswirken. Dem Gutachten zufolge sei zwischen den tiefstmöglichen und höchstmöglichen Strompreisen im Jahr 2050 lediglich eine Differenz von 1,8 Cent je Kilowattstunde. Auch auf den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit hätten die Laufzeitverlängerungen kaum Einfluss.

Bundesfinanzminister Rainer Brüderle interpretiert das Gutachten anders. Er sieht Milliarden-Einsparungen beim Strompreis und spricht sich auch weiterhin für eine Verlängerung der Laufzeiten von mindestens 12 Jahren aus.

Die Reduzierung der Treibhausgase wird laut Gutachten bis zum Jahr 2050 um 85 Prozent verringert werden können. Damit würden bei jedem berechneten Szenario die vereinbarten Klimaschutzziele bzgl. der CO2-Emission erfüllt bzw. leicht übererfüllt.

Um die Atomkraftwerke vor Terroranschlägen mit Flugzeugen zu schützen, müssen spezielle Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise können Verneblungsmaschinen die Sicht der Piloten einschränken oder zusätzliche Hüllen die Reaktoren schützen. Die Kosten für die Nachrüstungen steigen mit der Laufzeitverlängerung. Dem Gutachten zufolge würden bei einer Verlängerung um vier Jahre rund 6 Milliarden Euro, bei zwölf Jahren etwa 20 Milliarden, bei 20 Jahren gut 36 Milliarden Euro und bei 28 Jahren etwa 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten anfallen.

Ob der Bundesrat der Laufzeitverlängerung nun zustimmen muss oder nicht, ist bislang noch unklar. Jedoch haben einige Bundesländer bereits mit einer Verfassungsklage gedroht, falls die Entscheidung ohne ihre Beteiligung gefällt werde.


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