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Kritik für intelligente Stromzähler

Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen seit 01. Januar die neuen intelligenten Stromzähler in Neubauten und bei großen Sanierungen die alten Zähler ersetzen. Sie sollen „dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“ (§21b EnWG). Die Anforderungen an die neue Generation der Stromzähler sind im Gesetz nicht geregelt, daher gab die Bundesnetzagentur eine Auslegungshilfe mit Mindesan- forderungen heraus. Der Verbraucher soll z.B. den Verbrauch des letzten Tages, der letzten Woche bzw. der letzten drei Monate ablesen können. Weiterhin sollen die Daten elektronisch auslesbar sein.

Verbraucher wollen keine Mehrkosten zahlen

Für den Einbau der intelligenten Stromzähler sind laut einer Umfrage die wenigsten Verbraucher bereit Mehrkosten zu tragen. Aus diesem Grund werden die Messstellenbetreiber nur Zähler einbauen, die die Minimalanforderungen erfüllen. Ob diese Minimallösung den gewünschten Effekt erzielt, bleibt abzuwarten, denn durch die intelligenten Stromzähler sollen bis zu 10 Prozent Strom eingespart werden.

Mit Hilfe der intelligenten Stromzähler sollen die Verbraucher einen besseren Überblick über ihr persönliches Verbrauchsverhalten bekommen und so zu effizienterem Stromverbrauch animiert werden. Den Energieversorgern sollen die erhobenen Daten ermöglichen, die Stromerzeugung besser zu steuern und an den Verbrauch anzupassen.

Gesetz bietet keine genauen Vorgaben

„Die Gesetzgeber setzen nach wie vor darauf, dass sich der Markt selbst Regeln geben wird. Das ging schon bei der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 schief – die Folge war damals eine Reihe von Pleiten bei neuen Stromversorgern. Daher brauchen wir verbindlichere Rahmenbedingungen für die Einführung intelligenter Stromzähler. Nur wenn Investitionssicherheit herrscht, werden die Energieversorger ihre zögerliche Haltung aufgeben“, so Peter Reese (Verivox).

Neben den technischen Richtlinien fehlen auch die verbindlich geregelten Standards für die Funktionalitäten und die Datenformate. Auch der Datenschutz und die Vorgaben zur Datenverarbeitung und -speicherung fanden im Gesetz kaum Beachtung.

Neue Stromtarife müssen eingeführt werden

Ab dem Jahr 2011 sind alle Energieversorger verpflichtet, mindestens einen Tarif anzubieten, der „einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt“ (§40 Abs.3 EnWG). Dies sind vor allem zeit- und lastvariable Tarife. Durch die neuen Tarifmodelle sollen die Verbraucher animiert werden, Strom effizienter zu nutzen und mehr Strom einzusparen.

Beispielsweise könnten die Energieversorger Tarife anbieten, bei denen der Strom zwischen 20:00 und 6:00 Uhr zu Sonderkonditionen angeboten wird, da in den Abend- und Nachtstunden ein Stromüberschuss besteht. Die Verbraucher könnten während der Abendstunden die Waschmaschine und den Geschirrspüler betreiben und von den geringeren Strompreisen profitieren.


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