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Industrie darf überschüssigen Strom verkaufen

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. hat durch Hinweise dem Bundeskartellamt (BKartA)gegenüber eine Lockerung von Verträgen zwischen Strom- und Gasversorgern und der Industrieunternehmen bewirkt. Bislang konnten 12 Verfahren abgeschlossen werden und die jeweiligen Versorger haben sich zur Änderung der Verträge verpflichtet, doch fünf Verfahren sind noch offen.

Unzulässige Klauseln aufheben und Industrie entlasten

In den Verträgen zur Strom- und Gaslieferung an Industrieunternehmen gibt es teilweise „Take-or-Pay-Klauseln“, diese regeln die Mindestabnahmemenge an Strom. Laut BKartA seien diese Klauseln zulässig, das Verbot des Weiterverkaufs des überschüssigen Stromes sei allerdings kartellrechtlich nicht zulässig. Dem Kunden muss das Recht eingeräumt werden, die abgenommene und bezahlte Energie an der Strombörse oder direkt an Dritte weiterzuverkaufen.

Besonders während der Wirtschaftskrise bereiteten diese Klauseln den Industrieunternehmen Probleme. Die meisten Unternehmen mussten die Produktion einschränken und so reduzierte sich auch der Strombedarf. Gleichzeitig waren zur Abnahme und Bezahlung der Mindestmenge verpflichtet. Der überschüssige Strom durfte nicht verkauft werden und es entstanden weiter finanzielle Defizite.


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