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Was versteht man unter dem Stromsteuergesetz:

Wie der Name schon sagt, geht es bei dem Stromsteuergesetz um die Besteuerung des Stromverbrauchs. Es trat am 01. April 1999 in Kraft und wurde im Januar 2007 das letzte Mal geändert. Das Gesamtaufkommen lag 2007 bei 6,355 Mrd. Euro. Die zweitjüngste Verbrauchersteuer in Deutschland gehört zu den Ökosteuern und wird in der Einheit Kilowattstunde berechnet. Ihre Verwaltung übernehmen die Zollbehörden, geht in ihrem Aufkommen aber an den Bund.
Sie soll die Umweltpolitik vorantreiben und die Entwicklung regenerativer Energieanlagen weiter fördern. Steuervergünstigungen oder Befreiungen erhalten u.a. Kraftwerke, die Strom aus erneuerbaren Energieträgern wie Wasser-oder Windkraft beziehen. Auch die Energie in Notstromaggregaten oder Anlagen, die Strom produzieren, ist steuerfrei. Der betriebliche Verbrauch von Strom aller anderen Firmen unterliegt unterschiedlich hohen Vergünstigungen. Wer Energie zum Wohle der Wirtschaft und damit zum Nutzen Aller benötigt, wird also durch das Stromsteuergesetz entlastet.


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