Konzessionsabgabe
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege muss ein Betrag pro Kilowattstunde den Gemeinden und Landkreisen bezahlt werden. Dieser ist je nach Einwohnerzahl unterschiedlich und wird im jeweiligen Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde festgelegt.
Die zulässigen Höhen der Konzessionsabgaben werden in der Konzessionsabgabeverordnung bestimmt.