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Strom für Verbraucher: Zwischen Hilfe und Zwang

Der TÜV SÜD hat in der vergangenen Woche seine Kriterien für die Ökostrom-Zertifikate verschärft, denn die Verbraucher sollen sich noch besser orientieren können. In Sachen Atomstrom scheint auf Bürgerrechte allerdings weniger Wert gelegt zu werden, wie ein Rechtsgutachten der Umweltschutzorganisation bezüglich Atommüllendlager belegt. Bezüglich der EEG Umlage haben die Bürger ohnehin keine Entscheidungsfreiheit.

Überarbeitete TÜV-Zertifikate

Der TÜV führte neue Kriterien für die Zertifikate EE01 und EE02 ein. EE01 sichert den Fakt, dass 30 Prozent der Erzeugungsanlagen zum Zeitpunkt der erstmaligen Zertifikatserstellung nicht älter als 26 Monate sein dürfen (vorher waren es 25 Prozent).

EE02 garantiert zudem die Gleichzeitigkeit zwischen Erzeugung und Verbrauch des Ökostroms. Die Prüfzeichen des internationalen Dienstleisters sind die bekanntesten Ökostrom-Nachweise Deutschlands.

Bürger hinterm Licht

Einem Greenpeace-Bericht zufolge planen Bund und Länder ein verfassungswidriges Gesetz zur Standortsuche für ein Atomendlager, was das Rechtsgutachten der Umweltschutzorganisation bestätigt. Laut bisherigem Gesetzesentwurf sollen wesentliche Planungsentscheidungen jeweils in eigenen Bundesgesetzen festgelegt werden. Doch das widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Außerdem schließt es die Klagemöglichkeiten betroffener Bürger an potentiellen Endlagerstandorten nahezu aus.

Noch weniger Entscheidungen können die Bürger bei der Finanzierung der Energiewende treffen. Wie nun eine Studie des INSM über eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) herausfand, macht der Anteil der EEG-Umlage bei Geringverdienern 1 Prozent des zur Verfügung stehenden Geldes aus, während besser verdienende Haushalte nur mit einem Anteil von 0,1 Prozent zu leben haben.


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