Strompreise überhöht: ENTEGA weist Vorwürfe zurück
Das Bundeskartellamt erließ eine Verfügung gegen die ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, da diese in den Jahren 2007 bis 2009 erhöhte Strompreise für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen in Südhessen verlangt haben soll. In einer heutigen Pressemitteilung hat das Unternehmen diese Beschuldigung zurückgewiesen und kündigte an, Beschwerde beim OLG Düsseldorf einzulegen.
Preise nach wie vor angemessen
Der Energieversorger geht inzwischen davon aus, dass sich der Streit um dieses Thema in die Länge ziehen wird. ENTEGA Geschäftsführerin Cordelia Müller verteidigt ihr Unternehmen: „Unsere Preise waren und sind angemessen.“
„Beim Bezug unseres Stroms achten wir immer auf optimale Einkaufs- und Vertragsbedingungen und noch effizientere Prozesse, um die Preise so kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. In dieser Vorgehensweise können wir keine überhöhte Preisgestaltung erkennen und werden dies daher gerichtlich klären lassen“, so Müller.
Vorherige Verfahren eingestellt
Das Bundeskartellamt leitete bereits im Jahr 2009 gegen weitere 24 Stromanbieter Verfahren für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen ein. Dadurch wurde die Preisgestaltung untersucht und die Umsetzung von marktöffnenden Maßnahmen, wie der Veröffentlichung der Preise auf der Internetseite, gefordert.
Weil der Missbrauchsvorwurf nicht bestätigt werden konnte und die Anbieter Verpflichtungszusagen hinterließen wurden die Verfahren bisher eingestellt. Auch die Monopolkommission übte im jüngsten Sondergutachten Kritik am Bundeskartellamt.