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Zukünftig könnte Strom aus dem Schuh kommen

1.000 Watt Leistung pro Quadratmeter mit der Energie unserer Bewegungen erbringen? Diese neue Technologie entwickeln zurzeit US-amerikanische Forscher. Das Verfahren „reverse elektrowetting“ soll unsere Bewegungen direkt in Strom umwandeln. Das System reagiere auf Druck und Vibration und könnte beispielsweise in Schuhsohlen eingebaut werden, teilen Tom Krupenkin und J. Ashley Taylor von der University of Wisconsin-Madison mit. Nach ihren Berechnungen könnte dieses Verfahren pro Fuß ca. 10 Watt Strom liefern. Dies wäre ausreichend, um Handy oder Laptop mit Strom zu versorgen.

Erneuerbare Energien haben erstmals 20 Prozent Anteil an Strom

Durch mehr Windkraft und Solarstrom erreicht der Ökostrom ein Fünftel an der deutschen Stromerzeugung. Nach ersten Schätzungen deckte Ökostrom im ersten Halbjahr ca. 20,8 Prozent des Bedarfs. Mit etwa 7,5 Prozent bleibt die Windenergie der wichtigste Stromlieferant in diesem Bereich, darauf folgen mit 5,6 Prozent Biomasse und Photovoltaik mit 3,5 Prozent. Das offizielle Ziel der Bundesregierung „35 Prozent Ökostrom bis 2020“ zu erreichen, könnte deutlich übertroffen werden. Der Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) Dietmar Schütz sagte: „Wenn wir jetzt noch den Ausbau in Süddeutschland entscheidend voranbringen, sind auch 47 Prozent Ökostrom bis 2020 machbar“.

Hartz IV: Rückerstattung vom Stromkosten zählen nicht als Einkommen

Die Rückerstattung von Stromkosten darf beim Hartz IV nicht angerechnet werden, da diese Rückerstattung laut einem Urteil des Bundessozialgerichts keine Einnahme darstellt. Das Jobcenter hatte die Rückerstattung vom Stromlieferanten als Einkommen gesehen und somit hatten Hartz IV Empfänger nichts vom Stromsparen gehabt. Das Bundessozialgericht sieht das anders: Der Strom wird aus dem Regelsatz bezahlt, nicht wie zum Beispiel die Heizkosten die das Jobcenter extra zahlt. Doch eine Ausnahme gibt es. Die Rückerstattung zählt dann als Einkommen, wenn diese aus einem Zeitraum stammt, wo man kein Hartz IV bezogen hat.


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