Wenige Stromausfälle in Deutschland
Donnerstag, den 2. Dezember 2010Nach Informationen der neuen Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) verfügt Deutschland über die zuverlässigsten Stromnetze Deutschlands. Mit 99,99% wurde 2009 die Stromversorgung der Kunden sichergestellt. Pro Kunde betrug die durchschnittliche Unterbrechung der Stromversorgung 2009 demnach nur 15,7 Minuten. Bezieht man Störungen durch „höhere Gewalt mit ein, sind es 16,5 Minuten.
Im Jahr 2008 lagen die Werte bei 18,3 bzw. 20,7 Minuten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen neuen Trend, sondern lediglich um geringere atmosphärische Einwirkungen. Diese führen erfahrungsgemäß zu den jährlichen Streuungen der Verlässlichkeit. So gab es 2009 weniger Tage mit besonders hohen Windstärken, als im Jahr davor. Die Plätze hinter Deutschland teilen sich Österreich mit 37, Italien mit 51 und Frankreich mit 66 Minuten.
Standortvorteil
Dazu sagte der Vorsitzende des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), Ludger Meier, dass das hohe Maß an Versorgungsqualität in Deutschland nicht nur bei Privatverbrauchern für angemessenen Komfort sorgt, sondern auch einen bedeutenden Standortvorteil für Deutschland darstellt. „Gleichwohl stehen wir durch die Veränderungen im Erzeugungspark – insbesondere durch Wind und Photovoltaik – vor immensen aktuellen Herausforderungen in allen Netzebenen. Um auch zukünftig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen die Netze ausgebaut werden. Hierzu benötigen wir effiziente Lösungen und Akzeptanz in der Bevölkerung.“
Höhere Gewalt
Verschiedene Faktoren wie historisch bedingte Netzstrukturen, regionale Gebietsmerkmale (städtisch oder ländlich, Ost oder West, Berge oder Flachland) und das Wetter müssen bei der Bewertung der Versorgungszuverlässigkeit berücksichtigt und mit einbezogen werden. Derzeit würden weitere Untersuchungen dazu durchgeführt und schon bald veröffentlicht, sagte Dipl.-Ing. Heike Kerber, Geschäftsführerin des FNN. Störungen auf Grund höherer Gewalt gemäß der Definition der Bundesnetzagentur dürften beispielsweise nicht dem Betreiber zugerechnet werden, da diese nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fielen. Vor allem außergewöhnliche Naturkatastrophen fallen unter den Begriff „höhere Gewalt“.