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EU-Kartellverfahren gegen Laufzeitverlängerung

Die Laufzeitverlängerung, die die Bundesregierung zugunsten der Atomkraftwerks-Betreiber beschlossen hat, stößt an vielen Stellen auf regen Widerstand. Neben Umweltorganisationen, die zu öffentlichen Demonstrationen aufrufen, und einigen Bundesländern, die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erwägen, ist auch die Deutsche Umweltstiftung im Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Laufzeitverlängerung und den Förderfondsvertrag. Es werden Vorwürfe laut, dass die Verlängerung der Laufzeiten gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.

Bevorteilung der Energiekonzerne

„Wir wollen Klarheit haben“, erklärte Hans Günter Schumacher (Geschäftsführer der Deutschen Umweltstiftung), ob das Vorgehen rechtmäßig ist.

Ziel Schumachers ist es, ein EU-Kartellverfahren bezüglich der Laufzeitverlängerung auch des Förderfonds-Vertrages auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grunde hat er sich an Joaquin Almunia (EU-Wettbewerbs-Kommissar) gewandt. In seinem Schreiben stellte er dar, dass „das gemeinschaftliche Vorgehen von RWE, E.On, ENBW und Vattenfall in Bezug auf die Unternehmen, die regenerative Energien erzeugen und anbieten zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führen dürfte“.

Das EU-Kartellverfahren soll gegen die Energiekonzerne EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall wegen gemeinsamen Handelns zu Ungunsten von Mitbewerbern auf dem Strommarkt und gegen die Bundesregierung wegen Begünstigung dieser Bestrebungen eingeleitet werden. Begründet sieht Schumacher dieses Verfahren in der Art und Weise des Beschlusses der Laufzeitverlängerung. Diese sei nicht im Rahmen eines parlamentarischen Prozesses zustande gekommen, sondern sei ein „Verhandlungsergebnis“ zwischen den Energiekonzernen und der Bundesregierung. Sowohl die Energiebranchen als auch die Öffentlichkeit sei durch die geheimen Gespräche ausgeschlossen worden.


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