Solaranlage trotz Denkmalschutz
Viele Hausbesitzer planen eine Solaranlage auf ihrem Hausdach, doch diejenigen die ein denkmalgeschütztes Haus ihr Eigen nennen, durften bislang keine Solaranlagen auf ihrem Dach installieren. Die Denkmalbehörden verteilten Absagen mit der Begründung, dass der denkmalrechtliche Schutz Vordergründig sei und eine Solaranlage auf dem Dach das Erscheinungsbild langfristig verändere. Der Aspekt des Umweltschutzes und der Ausbau der erneuerbaren Energie fand bei den Entscheidungen keine Anwendung.
Umweltschutz ist wichtiger
Zwei Hausbesitzer sind vor dem Verwaltungsgericht in Berlin in Berufung gegangen und bekamen von den Richtern recht. Sie dürfen auf ihren Dächern eine thermische Solaranlage zur Erwärmung von Brauchwasser installieren.
Die Richter stellten bei der Urteilsbegründung nicht den Denkmalschutz in den Vordergrund sondern den im Grundgesetz festgeschriebenen Umweltschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Solaranlagen sollten von vornherein auf den kaum einsehbaren Gartenseiten der Gebäude installiert werden und so sehen die Richter keine erhebliche Beeinträchtigung des „Zeugniswertes der Dachlandschaft“.