strompate.de




Stromvergleich - Stromrechner - Stromkosten vergleichen und reduzieren

Reduzieren Sie Ihre Stromkosten mit dem kostenlosem Stromvergleich

  • direkt zum kostenlosen Stromvergleich


  • September 2010

    Löst Weltenergierat die Energiefrage?

       Dienstag, den 14. September 2010

    Es ist wieder soweit, der Weltenergierat tagt in diesem Jahr in Montreal, um die globale Energiefrage zu klären. Doch Johannes Teyssen (Mitglied im Weltenergierat und E.ON Vorstandsvorsitzender) sieht dies eher zurückhaltend und sagte, „Die Hoffnungen, dass es zu einer globalen Lösung kommen wird, sind sehr niedrig“. Denn dafür sind die Probleme zu breit gefächert, als das es eine pauschale Lösung für alle Länder geben könnte.

    Weltweiten Zugang zu Energie schaffen

    Während es in den Entwicklungsländern an den einfachsten Dingen mangelt, bangen die Schwellenländer um die Energieversorgung, die unter dem Wirtschaftwachstum zusammenzubrechen droht. In den Industrieländern wird indessen über die erneuerbaren Energien und deren Ausbau, der Milliarden verschlingen wird, diskutiert.

    Es gibt noch immer Länder, in denen nicht alle Menschen Zugang zur Energieversorgung haben, dies muss sich schnellstens ändern. Teyssen erklärte, „Eineinhalb bis zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu Energie. Afrika ist weiter ein dunkler Kontinent“.

    Die Mitglieder des Weltenergierates werden noch bis Donnerstag mit den anderen 6.000 Kongressteilnehmern darüber debattieren, wie die zukünftige Energieversorgung der Welt aussehen soll. Neben Politikern nehmen auch Energieversorger und Anlagenbauer teil. Zu verschiedenen Themen werden unter anderem Pascal Lamy (Generaldirektor der Welthandelsorganisation), Peter Voser (Vorstandsvorsitzender von Shell) und Wolfgang Dehen (Siemens-Energievorstand) referieren.

    Innerhalb der nächsten 20 Jahre wird der weltweite Energiebedarf um 40 Prozent steigen, so die Prognose der Internationalen Energieagentur. Dieser Bedarf kann nur durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen gedeckt werden. Dazu bezog auch Christian Paradis (Energieminister Kanadas) Stellung und erklärte, „Die Welt kann einfach nicht auf fossile Brennstoffe verzichten. Wir müssen die Realität anerkennen.“

    Veröffentlichung des Atomvertrages

       Samstag, den 11. September 2010

    Nachdem sowohl von der Opposition als auch von der Öffentlichkeit ein enormer Druck auf die Bundesregierung ausgeübt wurde, veröffentlichte diese am Donnerstagabend die Vereinbarung, die sie mit den vier großen Energiekonzernen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall unterzeichnet hatte. Diese Vereinbarung war im Montagmorgen um 5:23 Uhr im Rahmen des Beschlusses zur Laufzeitverlängerung getroffen und bislang geheim gehalten worden. Die Deutsche Presse-Agentur zitiert aus Punkt 4 „Minderung des Förderbeitrags“.

    Das könnte für Widerstand sorgen

    „(Die) Bundesregierung plant als Teil ihres Energiekonzepts eine Gesetzesinitiative, die Laufzeiten der Kernkraftwerke durch Änderung der Anlage 3 des AtG zu verlängern sowie zusätzliche Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts zu ergreifen.

    EVUs (Energieversorgungsunternehmen) sind bereit, nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen dieses Vertrages aus den durch eine Laufzeitverlängerung erzielten Erträgen einen Förderbeitrag zur Förderung der nachhaltigen Energieversorgung insbesondere erneuerbarer Energien, der Speichertechnologie und Energieeffizienz sowie von Kraft-Wärme-Kopplung zu leisten.

    (Die) Bundesregierung plant außerdem und unabhängig von diesem Vertrag eine Gesetzesinitiative zur Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer nach dem Entwurf Kernbrennstoffsteuergesetz (…). (Der) Bundesregierung ist bekannt, dass EVUs und KKW- Betreibergesellschaften erhebliche Zweifel an rechtlicher Zulässigkeit der Erhebung einer Kernbrennstoffsteuer haben und dass sie sich nach ihrer Meinung, schon aus aktienrechtlichen Gründen, unabhängig von diesem Vertrag rechtliche Schritte gegen dieses Gesetz und die Erhebung der Steuer vorbehalten müssen.

    Für jede ab 2017 von einer KKW-Betreibergesellschaft aus der Laufzeitverlängerung in das Netz zusätzlich gespeiste Megawattstunde
    (…) leistet die KKW-Betreibergesellschaft im gleichen Jahr einen Förderbeitrag an ein Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzeptes. (…) Der Förderbeitrag beträgt 9 Euro/MWh. (…)

    Die Parteien werden im Jahre 2019 auf der Grundlage der dann vorliegenden Erfahrungen mit der vorstehenden Anpassungsregelung gemeinsam prüfen, ob sie der Intention der Parteien gerecht wird, die diesem Vertrag mit Blick auf den Vorteilsausgleich aus der Laufzeitverlängerung zugrunde liegt. Bei einer solchen Überprüfung sind neben der Strompreisentwicklung auch sämtliche Kosten der KKW- Betreibergesellschaften/EVUs (…) in die Betrachtung einzubeziehen.

    Die Parteien werden erforderlichenfalls angemessene Änderungen vereinbaren.

    Als nicht rückzahlbare Vorausleistung auf die ab 2017 geschuldeten Förderbeiträge zahlen die KKW-Betreibergesellschaften (…) in den Jahren 2011 und 2012 einen Betrag i.H.v. insgesamt 300 Millionen Euro p.a. und in den Jahren 2013 bis 2016 einen Betrag i.H.v. insgesamt 200 Millionen Euro p.a. in den Fonds ein. Soweit die Erhebung einer
    Kernbrennstoff- oder ähnlichen Steuer den Jahresbetrag von 2,3 Mrd.
    Euro übersteigt, verringert sich die jährliche Vorausleistung um den übersteigenden Betrag. (…)
    Der Förderbeitrag mindert sich für das laufende und für künftige Jahre,

    (i) wenn insgesamt oder für das jeweilige KKW (Kernkraftwerk)

    a) Bestimmungen zur Laufzeitverlängerung und zur Übertragbarkeit von Elektrizitätsmengen (…) geregelt, verkürzt, verändert, unwirksam oder aufgehoben werden oder in sonstiger Weise entfallen oder

    b) ab dem 6. September 2010 gestellte Nachrüstungs- oder Sicherheitsanforderungen einen Gesamtbetrag von 500 Mio. Euro für das betreffende KKW überschreiten,
    um den Betrag, um den die Änderung oder die weiteren Nachrüstungs- oder Sicherheitsanforderungen bezogen auf die restlichen LZV- (Laufzeitverlängerungen)-Elektrizitätsmengen die Kosten je MWh
    (Megawattstunde) für das betreffende KKW erhöhen, oder

    (ii) wenn eine Kernbrennstoffsteuer oder eine ähnliche Steuer mit einem höheren Steuersatz als Euro 145/g Plutonium 239/241, Uran
    233/235 erhoben wird (…) oder für eine längere Dauer als in den Jahren 2011 bis 2016 erhoben oder wenn eine anderweitige Steuer, Abgabe oder sonstige Belastung eingeführt, begründet oder erhöht wird, durch die eine Zahlungspflicht im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf (einschließlich Entsorgung), der Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie begründet oder erhöht wird, um den Betrag der sich daraus ergebenden zusätzlichen Belastung je MWh.

    Die Minderung führt nicht zu einem negativen Förderbeitrag.

    Rechnerisch negative Förderbeiträge eines KKW-Anteils können jedoch gegen Förderbeiträge der anderen KKW-Anteile des selben EVUs (Energieversorgungsunternehmen) angerechnet werden, wenn dies erforderlich ist, um den wirtschaftlichen Betrieb des übertragenden KKW sicherzustellen.

    Nachrüstungs- oder Sicherheitsanforderungen (…) sind alle erforderlichen sicherheits- und anlagenzustandsverbessernden Maßnahmen, die nicht dem Instandhaltungsaufwand des Regelbetriebs nach AtG (Atomgesetz) zuzurechnen sind, hierzu gehören insbesondere Aufwendungen, die darauf gerichtet sind, Maßnahmen aufgrund § 7d AtG zu verwirklichen, sowie diejenigen Aufwendungen, die auf die Realisierung von Maßnahmen abzielen, die aufgrund ihrer wesentlichen Veränderung einer atomrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG bedürfen, sowie diejenigen Aufwendungen, die aufgrund von behördlichen Zustimmungen und Anordnungen nach § 17, 19, 19a AtG darauf gerichtet sind, das nachgewiesene Sicherheitsniveau der Anlage zu verbessern.

    In jedem Falle muss es sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit Nachrüstungs- und Sicherheitsanforderungen handeln. Aufwendungen in diesem Sinne umfassen auch die Kosten, die durch die Verfahren für die Zustimmung oder Genehmigung solcher Maßnahmen aufgewendet werden.

    Wirksamkeit des Vertrags steht unter folgender Bedingung:

    – Bestimmungen zur Laufzeitverlängerung und Übertragbarkeit von Elektrizitätsmengen sind in der gem. Anlage B vorgesehenen Fassung in Kraft getreten. (…)

    – Anwendungszeitraum ab 1.1.2011.“

    Rahmenbedingungen für Stromzähler festgelegt

       Freitag, den 10. September 2010

    Die neuen intelligenten Stromzähler, die unter anderem die Analyse des Stromverbrauchs und damit effektives Stromsparen ermöglichen sollen, müssen seit 01. Januar 2010 bei allen Neubauten und großen Sanierungsarbeiten eingebaut werden. Bislang gab es jedoch keine einheitlichen Bedingungen bezüglich der Formalitäten und auch die Anforderungen an die Smart Meter (intelligente Stromzähler) waren nicht klar definiert. Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Rahmenbedingungen für Strom- und Gaszähler festgelegt.

    Markt öffnen – Wettbewerb beleben

    Durch die einheitlichen Geschäftsprozesse, Datenformate und Standardverträge für die Energiemessung und den Betrieb der Messstellen kann ein fairer Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern, die bislang die Stromzähler stellten, und den Wettbewerbern, die sich neu in diesem Bereich ansiedeln wollen, entstehen.

    Matthias Kurth (Präsident BNetzA) erklärte, „Zwar ist der Markt für das Betreiben und Auslesen von Strom- und Gaszählern schon seit Ende 2008 formal für Wettbewerber geöffnet, bislang mussten aber Unternehmen, die ihre Zähler bundesweit anbieten wollen, eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsverfahren, Verträge und Fristen beachten. Bei über 800 Strom- und 700 Gasnetzbetreibern war dies faktisch ein echtes Wettbewerbshindernis. Mit den neuen einheitlichen Regeln sind wesentliche Voraussetzungen dafür erfüllt, dass sich innovative Messtechniken als Grundlage für zukünftige Smart Grids im Wettbewerb entwickeln können“.

    „Die beim Lieferantenwechsel gewonnenen Erfahrungen haben wir auch im Messwesen berücksichtigt und die Prozesse entsprechend optimiert. So darf beispielsweise der Wechsel nicht ins Stocken geraten, wenn sich zwei Anbieter um Vertragsbindungen streiten. Maßgeblich für einen Wechsel ist der erklärte Wille des Endkunden“, sagte Matthias Kurth.

    Alle Festlegungen können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur nachgelesen werden.

    Stilllegung des Endlagers Asse in Vorbereitung

       Donnerstag, den 9. September 2010

    Seit einigen Jahren ist bekannt, dass in das ehemalige Salzbergwerk Asse, das seit 1967 als Atommülllager fungiert, Salzlösung eindringt und somit Einsturzgefahr besteht. Seit September 2008 wird das Atommülllager als Endlager behandelt und soll vom Betreiber, dem Bundesamt für Strahlenschutz, sicher und verantwortungsbewusst stillgelegt werden. Nun beginnt die sogenannte Kalterprobung, um die Rückholung des Atommülls durchführen zu können.

    Kalterprobung in 800 Metern Tiefe

    Dass die Rückholung der 125.787 Fässer mit radioaktivem Abfall und die anschließende Stilllegung des Endlagers Asse die sicherste Alternative ist, hat ein Optionenvergleich ergeben. Dessen Ergebnisse wurden im Januar 2010 vorgestellt. Durch die Stilllegung wird die Sicherheit der folgenden Generationen gewährleistet und auch die gesetzlichen Vorschriften finden ihre nötige Beachtung.

    Ziel der sogenannten Kalterprobung ist es, sowohl das Bohrgerät samt Bohrdatenschreiber, die Sicherheitseinrichtungen (Preventer) als auch die Erkundungsgeräte ausgiebig zu testen. Dabei wird das Salzgestein an einer ungefährlichen Stelle, an der kein radioaktiver Abfall lagert, angebohrt. Wichtig ist, dass realistische Bedingungen herrschen, um bei eventuellen Komplikationen die richtige Verfahrensweise erproben zu können. Die Sicherheit steht bei der Rückholung der Fässer an erster Stelle und soll durch den Preventer gewährleistet werden. Dieser wird während des Bohrvorgangs das Bohrloch abdichten und so den Austritt von radioaktiven Partikeln verhindern.

    Niedrige Heizkosten durch gute Vorbereitung

       Mittwoch, den 8. September 2010

    Der Herbst steht vor der Tür und hat schon jetzt kühle Temperaturen im Gepäck. Viele Verbraucher haben bereits die Heizungen in Gang gebracht, doch um gut und kostengünstig durch die Heizperiode zu kommen, ist noch einiges zu beachten. Denn durch die stetig steigenden Preise für Strom, Gas und Heizöl wird die Haushaltskasse sehr belastet, so ist sicher jeder Verbraucher daran interessiert eigene kleine Maßnahmen zu ergreifen um die Kosten zu senken.

    Fenster und Türen abdichten

    Vor Beginn der Heizperiode ist es durchaus ratsam die Fenster und Türen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese dicht und in guten Zustand sind. Poröse und kaputte Dichtungen sollten durch neue ersetzt werden, denn durch undichte Fenster und Türen entweicht viel Räumwärme. Sind zwischen Tür und Fußboden große Spalten, die sich gut abdichten lassen, können Zuglufttiere (Türvorleger) eine hilfreiche Alternative sein. Diese werden einfach vor die Tür gelegt und helfen die Wärme im Raum zu halten und Zugluft zu vermeiden.

    Sind die Fenster und Türen im Haus bereits sehr alt, ist es sinnvoll über einen Austausch nachzudenken, denn dichtere Fenster und Türen helfen die Energiekosten zu senken und auch der Schimmelbildung (speziell bei Fenstern) entgegenzuwirken.

    Richtig lüften

    Um die Kälte nicht in die wohlig warmen Räume zu lassen, beschließen viele Verbraucher die Fenster nur sehr selten zu öffnen. Es ist ein Irrglaube, dass Stoßlüften die Räume auskühlt. Bei dieser Methode werden die Fenster 4 – 5 Mal täglich für etwa 15 Minuten weit geöffnet, um nach Möglichkeit Durchzug zu erzeugen. Beim Stoßlüften wird der Schimmelbildung vorgebeugt. Weiterhin lässt sich verbrauchte Raumluft schlechter aufheizen als frische Luft, daher können auch hier die Heizkosten leicht gesenkt werden.

    Wartung der Heizung spart Energiekosten

    Meist treten Defekt an Heizungsanlagen an Wochenenden oder Feiertagen auf, wodurch die Reparaturkosten zusätzlich ansteigen. Es ist also durchaus anzuraten die Heizungsanlage regelmäßig vom Fachmann warten zu lassen. Weiterhin sollte vor Beginn der Heizperiode die Heizung entlüftet werden, denn während des Sommers bildet sich oft Luft in den Heizkörpern, die sich nicht aufheizen lässt und für kalte Räume sorgt. Bei veralteten Heizungsanlagen ist ein Austausch durch neue und effizientere Anlagen sinnvoll, um Energie und Reparaturkosten zu sparen.

    Laufzeitverlängerung an Bedingungen knüpfen

       Samstag, den 4. September 2010

    Infratest dimap führte im Auftrag der ARD eine Umfrage zur Laufzeitverlängerung in der Bevölkerung Deutschlands durch. An der telefonischen Umfrage nahmen 1.000 Wahlberechtigte teil. Ergebnis der Umfrage ist, dass die Befragten nur unter bestimmten Bedingungen einer Verlängerung der Laufzeiten für die 17 deutschen Atomkraftwerke zustimmen würden. Etwa 37 Prozent der Befragten sprachen sich generell für eine Laufzeitverlängerung zwischen 10 und 15 Jahren aus.

    Politik ist sehr unterschiedlicher Ansicht

    „Wenn ein wesentlicher Teil der zusätzlichen Gewinne der Stromkonzerne für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt“ werde, würden etwa 73 Prozent der Befragten einer Laufzeitverlängerung zustimmen. Für 59 Prozent wäre eine Laufzeitverlängerung in Ordnung, „wenn es dadurch mehr Arbeitsplätze in Deutschland geben würde“. 57 Prozent würden einer Laufzeitverlängerung zustimmen, „wenn dadurch die Strompreise sinken“.

    Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bislang nicht konkret Stellung zur Laufzeitverlängerung bezogen, ließ jedoch durchblicken, dass sie 10 bis 15 Jahre befürworten würde. Der Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle forderte bereits mehrfach eine Laufzeitverlängerung von mindestens 15 Jahren. Norbert Röttgen (Bundesumweltminister) sieht die Atomkraft jedoch als Brückentechnologie und spricht sich für eine geringe Laufzeitverlängerung aus, um die erneuerbaren Energie nicht zu gefährden. Damit hat er auch die Bevölkerung auf seiner Seite.

    Gasvergleich aufgrund der Fülle der verschiedenen Anbieter erforderlich

       Freitag, den 3. September 2010

    Aktuelle befinden sich mehr als 750 unterschiedliche Gasanbieter auf dem deutschen Gasmarkt. Diese Gasanbieter stellen den Verbrauchern darüber hinaus jeweils verschiedene Gastarife zur Verfügung. Aus diesem Masse an Angeboten können die Verbraucher das für sich passende Angebot auswählen. Möglich wurde diese Angebotsfülle durch die Umwälzungen des deutschen Energiemarktes, die 1998 ihren Anfang nahmen. Die Rede ist von der Liberalisierung. Erst durch die Öffnung des Gasmarktes für kleinere und unabhängige Unternehmen wurde es möglich, dass sich die Vielzahl der Gasversorger etablieren konnte. Dass der Vorgang jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen ist, zeigt beispielsweise die kürzlich im Bundeskabinett beschlossene Gasnetzzugangsverordnung. Die neue Verordnung soll entstehen, damit die notwendigen Bedingungen für einen flächendeckenden Wettbewerb realisiert werden können.

    Ausgehend von der Masse der Gasanbieter fühlen sich die Verbraucher immer wieder überfordert bei der Wahl eines günstigen und doch passenden Gasversorgers. Da zeigt sich der Nutzen einer weiteren Neuerung im Gassektor. Denn eigens für den Zweck, die Auswahl der Lieferanten für die Versorger zu erleichtern, wurde der sogenannte Gasvergleich entwickelt.

    Wie der Gasvergleich funktioniert und was er für die Verbraucher leisten kann

    In der Regel müssen die Gaskunden in den Gasvergleich Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresgasverbrauch eintragen. Anschließend kann der Rechner gestartet und liefert den Verbrauchern eine Übersicht der günstigsten Versorger. Bei der genauen Konfiguration der Vergleiche können Unterschiede auftreten, die davon abhängen, auf welche Punkte mehr Wert gelegt wird. Und auch wenn ein Gasvergleich ein gutes und vor allem effektives Hilfsmittel ist, den geeigneten Gaslieferanten zu finden, muss sich dieser mit einigen Vorurteilen herumquälen.

    Vorurteile gegenüber einem Gasvergleich weit verbreitet

    Nach wie vor vertritt eine Vielzahl der Verbraucher die Ansicht, durch einen Wechsel des Gasanbieters könnte es zu einer Versorgungsunterbrechung kommen. Doch dem ist nicht so. Aufgrund der gesetzlichen Regelung sind Verbraucher vor versorgungsausfällen beschützt. Sollte der neue Versorger einmal nicht in der Lage sein, Gas zu liefern, übernimmt der Grundversorger die Aufgabe. Das heißt, der Gasvergleich kann problem- und sorgenlos getestet werden. Zumal diese in der Regel kostenlos nutzbar sind. Ein weiteres Vorurteil gegenüber dem Vergleich entsteht durch die Angst, an einen unseriösen Versorger zu geraten. Doch erstens ist die Wahl eines neuen Lieferanten frei, jeder kann sich also für seinen Wunschkandidaten entscheiden und zweitens muss der Wechsel nicht vollzogen werden. Beachten die Verbraucher dann noch einige Hinweise, die im Zuge eines Gasvergleiches gegeben werden, kann nichts schiefgehen.

    Nutzen anhand einer Beispielrechnung demonstrieren

    Da es schwer fällt, sich eine mögliche Kostenersparnis ohne Zahlen und einige andere Daten vorzustellen, soll eine Beispielsrechnung einen Einblick darin gegen, wie hoch die Kosteneinsparungen bei Gas sein könnten. Für die Beispielrechnung bilden folgende Werte die Grundlage. Der durchschnittliche jährliche Gasverbrauch in einer 60 m2 großen Wohnung liegt bei 9.700 Kilowattstunden. Die Rechnung soll für den Bereich Berlin Mitte durchgeführt werden. Der Grundversorger veranschlagt bei diesen Werten eine jährliche Summe von rund 757 Euro. Der Gasanbieter, der auf Platz eins in der Liste der in Frage kommenden Gaslieferanten steht, fordert hingegen bei den gleichen Konditionen nur rund 392 Euro. Die Gasanbieter auf Platz zwei und drei stellen jeweils circa 398 Euro bzw. rund 429 Euro in Rechnung. Verbraucher könnten durch einen Wechsel des Gasanbieters also knapp die Hälfte der Gaskosten einsparen. Da jedoch keine Wechselpflicht besteht, haben die Verbraucher die freie Wahl, ob sie den Versorger im Anschluss an den Gasvergleich wechseln wollen. Die Mehrfachnutzung ist zudem ebenfalls erlaubt. Die Vergleiche zeichnen sich neben der leichten Handhabung durch die Detailgenauigkeit sowie durch die Tagesaktualität aus.

    Atomgutachten scheint Ansichtssache zu sein

       Mittwoch, den 1. September 2010

    Das in der vergangenen Woche veröffentlichte Atomgutachten legt die Auswirkungen der Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke in Deutschland dar und lässt offenbar genug Raum für eigene Auslegungen der Fakten. Im Gutachten wurden Verlängerungen der Laufzeiten um vier, zwölf, 20 und 28 Jahre mit einem Basis-Szenario ohne Laufzeitverlängerung verglichen. Das Gutachten soll die Ausarbeitung des Energiekonzeptes der Bundesregierung unterstützen.

    Auswirkungen auf Strompreise, Treibhaugase und Nachrüstkosten

    Nach Ansicht des Bundesumweltministers Norbert Röttgen werden sich die Verlängerten AKW-Laufzeiten kaum auf die Strompreise auswirken. Dem Gutachten zufolge sei zwischen den tiefstmöglichen und höchstmöglichen Strompreisen im Jahr 2050 lediglich eine Differenz von 1,8 Cent je Kilowattstunde. Auch auf den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit hätten die Laufzeitverlängerungen kaum Einfluss.

    Bundesfinanzminister Rainer Brüderle interpretiert das Gutachten anders. Er sieht Milliarden-Einsparungen beim Strompreis und spricht sich auch weiterhin für eine Verlängerung der Laufzeiten von mindestens 12 Jahren aus.

    Die Reduzierung der Treibhausgase wird laut Gutachten bis zum Jahr 2050 um 85 Prozent verringert werden können. Damit würden bei jedem berechneten Szenario die vereinbarten Klimaschutzziele bzgl. der CO2-Emission erfüllt bzw. leicht übererfüllt.

    Um die Atomkraftwerke vor Terroranschlägen mit Flugzeugen zu schützen, müssen spezielle Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise können Verneblungsmaschinen die Sicht der Piloten einschränken oder zusätzliche Hüllen die Reaktoren schützen. Die Kosten für die Nachrüstungen steigen mit der Laufzeitverlängerung. Dem Gutachten zufolge würden bei einer Verlängerung um vier Jahre rund 6 Milliarden Euro, bei zwölf Jahren etwa 20 Milliarden, bei 20 Jahren gut 36 Milliarden Euro und bei 28 Jahren etwa 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten anfallen.

    Ob der Bundesrat der Laufzeitverlängerung nun zustimmen muss oder nicht, ist bislang noch unklar. Jedoch haben einige Bundesländer bereits mit einer Verfassungsklage gedroht, falls die Entscheidung ohne ihre Beteiligung gefällt werde.