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Neue Preislimits für EEG-Strom

Damit Ökostrom nicht zu negativen Börsenpreisen zu verkaufen, dürfen die Stromkonzerne auch in Zukunft Preislimits setzen. Das veranlasst ein Entwurf der Bundesnetzagentur zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung. Dieser sieht die Möglichkeit einer Preislimitierung mit dem Aufruf zu einer zweiten Börsenauktion vor. Die zulässige Bandbreite sind negative Preise zwischen 150 und 350 Euro pro Megawattstunde. Die Übertragungsnetzbetreiber werden außerdem verpflichtet, über die Einzelheiten der erfolgten Preislimitierung öffentlich zu berichten.

Neue Vorschriften für Marktteilnehmer

Die Bundesnetzagentur forderte die Marktteilnehmer schon im Juli 2010 zu einer Stellungnahme auf. Darum ging es um eine Verlängerung der zu dieser Zeit geltenden Ausnahmeregelung. Die Bundesnetzagentur bat auch um Vorschläge zur Weiterentwicklung. Denn die Ende dieses Jahres auslaufenden Bestimmungen sollen von einer Anschlussregelung mit neuen Vorschriften abgelöst werden. Damit soll dann das Risiko negativer Preisspitzen begrenzt werden, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Das sollte auch vor Allem die Verbraucher interessieren, weil sich Preisspitzen natürlich auch auf die Strompreise für die Kunden auswirken.


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