Energiekonzept: Sanierungszwang aufgehoben
Norbert Röttgen (Bundesumweltminister) hatte ursprünglich geplant, in seinem Energiekonzept einen Zwang zur Wärmesanierung für Gebäude zu verankern. Demnach sollten alle Gebäude so gedämmt werden, dass sie nur noch einen sehr geringen Wärmebedarf und keinen CO2-Ausstoß mehr aufweisen. Die Energieversorgung sollte ausschließlich aus regenerativen Energiequellen erfolgen. Als Sanktionen für die unsanierten Gebäude sollten steuerliche Nachteile über die Grundsteuer gebildet werden.
Ersatzbauten fördern
Diese Pläne sind aus dem Energiekonzept gestrichen worden, so Presseangaben. Das neue Ziel bei Gebäuden ist die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 80 Prozent bis zum Jahr 2050.
In Deutschland gibt es einen großen Bestand an alten Gebäuden, bei denen sich einer energetische Sanierung als unwirtschaftlich erweisen würde. Für diese Gebäude soll eine Abrissprämie eingeführt werden, um Ersatzbauten zu bezuschussen. Sebastian Körber (FDP, baupolitischer Sprecher) erklärte, „Wichtig ist, dass auch Ersatzneubauten bezuschusst werden, weil es gerade beim Gebäudestand der 60er und 70er Jahre Häuser gibt, die von ihrer Substanz in einem zu schlechten Zustand sind, um sie ausreichend energetisch sanieren zu können“.
Weiterhin fordert er eine altersgerechte Sanierung zu integrieren und betonte, „Wir müssen beim Sanieren viel stärker als bisher auch den demografischen Wandel bedenken und mehr Gebäude so umbauen, dass sie barrierefrei sind“, so Körber.
Die endgültigen Entscheidungen über das Energiekonzept sollen am kommenden Dienstag im Bundeskabinett fallen.