Ostdeutsche zahlen mehr für Energie
Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK Geomarketing) teilte mit, dass bei den Energiepreisen und der Kaufkraft zwischen den alten und neuen Bundeländern gravierende Unterschiede bestehen. Die Haushalte in den alten Bundesländern haben im Durchschnitt pro Jahr 41.312 Euro zur Verfügung, während es in den neuen Bundesländern nur 32.259 Euro sind. Die Energiekosten sind in den neuen Bundesländern jedoch deutlich höher als in den alten.
Netzgebühren treiben Preise nach oben
Um eine vergleichbare Größe für die Berechnungen nutzen zu können, wurde von einem Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden ausgegangen. Dieser müsste in den alten Bundesländern bei dem jeweils günstigsten örtlichen Grundversorger 888 Euro bezahlen, während es in den neuen Bundesländern 977 Euro sind.
Verantwortlich für die gravierenden Preisunterschiede sind teilweise die Netznutzungsgebühren der Netzbetreiber. Diese werden jedoch nicht von den Betreibern selbst bestimmt, sondern von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Für die Energieversorger sind diese Gebühren ein durchlaufender Posten, der direkt an den Netzbetreiber abzuführen ist. Jährlich zahlt der Musterhaushalt in den alten Bundesländern 212 Euro und die neuen 278 Euro an die Netzbetreiber.
Für die unterschiedlichen Netznutzungsgebühren gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist das Stromnetz in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung aus- und umgebaut worden. Die dabei entstandenen Unkosten sind bislang nicht vollständig abgeschrieben und fließen noch immer in die Kostenkalkulation ein. Zum anderen ist die Bevölkerungsdichte in den alten Bundesländern deutlich höher als in den neuen, was zu einem höheren Bedarf an Stromleitungen führt.
Bereinigte Strompreise beinahe gleich
Betrachtet man den reinen Strompreis (Beschaffung, Marge und Vertrieb) des Energieversorgers, so fällt der Preisunterschied sehr gering aus. Der Musterhaushalt müsste in den alten Bundesländern jährlich im Durchschnitt 378 Euro bezahlen, während es in den neuen Bundesländern 394 Euro wären.