AKW Biblis bleibt länger am Netz
Ende Juni 2010 wurden Reststrommengen des stillgelegten Kernkraftwerkes Mühlheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Biblis Block B übertragen. Dies teilten sowohl der Betreiber RWE als auch das Bundesamt für Strahlenschutz am vergangenen Dienstag mit. Biblis B hätte ohne die Übertragung der Reststrommenge von 8.100 Gigawattstunden bereits im Januar 2011 stillgelegt werden müssen. Nun kann es etwa ein Jahr länger betrieben werden und insgesamt 13.989 Gigawattstunden Atomstrom erzeugen.
Übertragung gesetzlich geregelt
Die Übertragung von Reststrommengen bedarf keiner behördlichen Zustimmung, da sie bereits im Jahr 2002 im Atomgesetz verankert wurde. Dem Gesetz nach dürfen Reststrommengen auf ältere oder neuere Atomkraftwerke übertragen werden. Es besteht lediglich eine Meldepflicht beim Bundesamt für Strahlenschutz.
Vor der Stilllegung des Kernkraftwerkes Mühlheim-Kärlich standen dem Kraftwerk noch 107.250 Gigawatt an zu erzeugendem Atomstrom zu. Diese wurden auf die Atomkraftwerke Biblis B, Brokdorf, Emsland, Gundremmingen B und C, Isar 2 und Neckarwestheim 2 verteilt. Auf das Atomkraftwerk Biblis A wurden im Mai dieses Jahres die Reststrommengen des stillgelegten Atomkraftwerkes Stade übertragen.