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Kohlekraftwerken droht vorzeitige Stilllegung

Die Steinkohle-Bergwerke in Deutschland sollten ursprünglich bis zum Jahr 2018 in Betrieb bleiben. Doch nun wurde der EU-Kommission vom EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia ein Vorschlag vorgestellt, in dem die Schließung von unwirtschaftlichen Bergwerken bereits zum 15. Oktober 2014 erfolgen soll. Entschieden ist bislang noch nichts, denn der Vorschlag muss erst vom EU-Ministerrat geprüft werden.

Vorzeitige Schließungen und Massenentlassungen verhindern

Am 15. Oktober 2014 ist Stichtag, denn dann laufen die Fördermaßnahmen für Steinkohle aus. Daher rührt auch der Entschluss, unwirtschaftliche bis zu diesem Termin zu schließen. Im vergangenen Jahr sollen etwa 2 Milliarden Fördermittel aus Steuergeldern in die Steinkohle geflossen sein. Von den sechs deutschen Bergwerken sollen drei mindestens bis 2012 oder gar bis 2018 weiter genutzt werden. Der Schließungstermin für die anderen drei stünde bereits fest. Laut RAG Deutsche Braunkohle AG waren insgesamt 27.000 Menschen in den Bergwerken beschäftigt. „Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung alles tut, damit das deutsche Ausstiegsszenario mit der Frist bis 2018 umgesetzt wird“, sagte ein Sprecher der RAG.

Michael Vassiliadis (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) erklärte, „Wir werden uns mit allen Mitteln gegen ein Auslaufen der deutschen Steinkohleförderung bis Oktober 2014 zur Wehr setzen. Denn das würde Massenentlassungen zur Folge haben. Jetzt muss die Bundesregierung ran. Sie muss dafür sorgen, dass der 2007 vereinbarte Kohlekompromiss und das Steinkohlefinanzierungsgesetz umgesetzt werden können“.

Subventionen sollen jährlich gekürzt werden

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte, „Unternehmen müssen ohne staatliche Hilfe überleben können“ und fügte hinzu „gemessen an der Nachfrage gering und außerdem rückläufig“. Im vorliegenden Bericht ist weiterhin vorgesehen, die Subventionen bis Oktober 2014 jährlich zu kürzen. Werden die Bergwerke nach dem 15.Oktober 2014 weiter betrieben, sollen die gezahlten Fördermittel zurückgezahlt werden.

Bis zum Jahresende muss der EU-Ministerrat eine Entscheidung zum vorgelegte Kommissionsvorschlag getroffen haben, denn dann laufen die bisher getroffenen Regelungen aus. Im Ministerrat sind alle 27 Mitgliedstaaten der EU vertreten und entscheiden gemeinsam über das weitere Vorgehen.


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