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Ökostrom-Umlage falsch? Musterklage gegen RWE

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können die Energiekonzerne die Kosten für Ökostrom vollständig auf die Energiekunden umlegen. Im Jahr 2009 gab es eine Neufassung des EEG, worin auch eine Abrechnungsfrist geregelt ist. Nach dem geänderten Gesetz darf die gesetzlich geregelte Umlage nur noch bis zum 30. November des Folgejahres abgerechnet werden. Daran hat sich der RWE-Konzern nicht gehalten, nun hat das Berliner Energieunternehmen Ampere eine Musterklage gegen den Konzern eingereicht.

Hat RWE Umlage unberechtigt abgerechnet?

Der Energieriese hat seinen Kunden erst in diesem Jahr die Umlage für das Jahr 2008 in Rechnung gestellt. Dies sei berechtigt, so ein Sprecher des Konzerns, denn durch die natürlichen Schwankungen bei der Stromgewinnung durch Wind und Sonne sei erst nachträglich möglich die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen. Weiterhin sei es nicht möglich die Neufassung des Gesetzes auf ältere Sachverhalte anzuwenden. Auch gebe es individuelle Vereinbarungen und Übergangsregelungen. Wegen der Klage sei man nicht besorgt, so der Sprecher.

Hohe Kosten durch EEG-Umlage

Im Jahr 2008 wurden etwa 4 Mrd. Euro der EEG-Umlage auf die Energiekunden umgelegt. In diesem Jahr steigen laut BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) durch den starken Zuwachs der Solarenergie die Kosten auf 8,2 Mrd. Euro an.

Um die Kosten zu senken wird bereits seit längerem die Kürzung der Solarförderung diskutiert, doch noch ist keine Lösung gefunden, mit der sich alle Beteiligten einverstanden erklären wollen. Am kommenden Montag wird der bestellte Vermittlungsausschuss einen Kompromiss vorstellen. So soll die Förderung für Dachanlagen um 16 Prozent und die Förderung für Solarparks um 11 Prozent gesenkt werden.


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