Heizung auch bei kurzer Abwesenheit laufen lassen
Wer für einige Tage wegfährt dreht meist die Heizung ab um Energie zu sparen. Das kann bei den aktuellen Minusgraden allerdings ganz schön teuer werden, weil es gerade in unbeheizten freistehenden Immobilien oder Doppelhaushälften zu Frostschäden kommen kann. Vor allem Wasser-und Heizungsleitungen seien gefährdet, wie Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren(VPB) in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst Berlin betonte. Bei Temperaturen unter Null gehe das sehr schnell, und eine schlechte Dämmung, Wind oder freistehende Lage förderten das Abkühlen zusätzlich.
Die Heizung solle daher auf niedriger Stufe weiterlaufen, damit eine Temperatur von 15-16 Grad gewährleistet bleibt. Das komplette Abschalten der Heizung spare nur wenig Energie, da die Wände auskühlen und anschließend umso mehr Zeit und Energie benötigt werde um das Haus wieder aufzuheizen. Wenn aufgrund der abgestellten Heizung Frostschäden im Gebäude entstehen, seien die Versicherungen zudem nicht immer verpflichtet zu zahlen.
Ist man länger als 2-3 Tage unterwegs, sollte eine Vertrauensperson regelmäßig kontrollieren, ob das Haus noch warm ist und die Heizung läuft. Im Winter muss zudem die Räum-und Verkehrssicherheitspflicht des Bewohners für die Zeit seiner Abwesenheit an jemand anderes übertragen werden, z.B. einen Nachbarn. Dabei müssen nicht nur Straße und Gehweg geräumt, sondern auch andere Gefahrenquellen wie Eiszapfen an Dachgiebeln entfernt werden. Andernfalls haftet der Nachbar, wenn sich jemand verletzt.
Sinken die Temperaturen unter Null Grad, sind laut Reinhold-Postina alle Außenleitungen abzudrehen und zu entwässern. Frieren sie ein, können sich Risse bilden und die Leitungen sogar platzen.