Diskriminierungsverbot
Das Diskriminierungsverbot besagt, dass ein Betreiber von natürlichen Monopolen den Vorteil nicht dafür benutzen darf seine Wettbewerber zu benachteiligen. Jeder Stromversorger, der Haushalte mit Strom versorgt, darf sich mit in das Stromnetz
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am Dienstag, den 3. Juni 2008 um 10:17 Uhr veröffentlicht
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