Stromzählermiete
Für die Errichtung, Instandhaltung und Ablesung des Stromzählers in seinen eigenen Räumlichkeiten, zahlt der Verbraucher eine Miete an den Energieversorger. Die Miete wird unabhängig von den Stromkosten erhoben. Die Stromzählermiete wird durch die Einnahmen aus dem Verrechnungspreis gedeckt.