Stromversorgungssicherheit
Jeder Verbraucher, der Kunde eines Energieunternehmens ist und regelmäßig seine Rechnungen bezahlt, hat das Recht, lückenlos mit Strom versorgt zu werden. Eine Ausnahme bildet hierbei der unterbrechbare Tarif, bei dem der Kunde – gegen einen entsprechenden Preisnachlass – eine Unterbrechung der Stromversorgung in Kauf nimmt.