Netznutzungsgebühr
Beim Wechsel des Stromanbieters/ Netzbetreibers zahlt der neue Versorger an den alten die sogenannte Netznutzungsgebühr. Diese Gebühr deckt die bei der Durchleitung des Stroms entstehenden Kosten. Da über die Höhe der Kosten noch keine gesetzlich festgelegten Bestimmungen existieren, ist jeder Netzbetreiber innerhalb Deutschlands dazu verpflichtet, die für ihn gültigen Entgelte via Internet bekanntzugeben.