Lieferung und Bezug
Nach Abschluss eines Vertrages gegen Entgelt wird Elektrizität in die Kundeneinlage eingespeist. Das wird als Lieferung bezeichnet. Wenn Elektrizität aus dem Netz des Elektrizitätsversorgungsunternehmen entnommen wird es als Bezug bezeichnet.
Der Beitrag wurde
am Donnerstag, den 28. Februar 2008 um 08:26 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Stromlexikon abgelegt.
du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen.
du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.