Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
Dieses Gesetz ist am 01. April 2002 in Kraft getreten. Es besagt, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, Strom aus bestehenden KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen und zu entgelten.
Der Netzbetreiber bekommt von dem Übertragungsnetzbetreiber einen finanziellen Ausgleich ausgezahlt. Außerdem führen die Übertragungsnetzbetreiber untereinander einen finanziellen Belastungsausgleich durch.
Das KWK-Gesetz soll am 31.12.2010 außer Kraft treten.