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Braunkohleschutzklausel

Der Strom der neuen Bundesländer muss nach Gesetz zu 70% aus Braunkohle gewonnen werden. Damit das auch durchgesetzt wird, konnten die neuen Bundesländer den Netzzugang für Elektrizität aus den alten Bundesländern verweigern. Dieses Gesetz sorgt in den neuen Ländern von Subventionierungen und wird Braunkohleschutzklausel genannt.


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