AVBEltV
In dieser Verordnung (AVBEltV) werden allgemeine Bedingungen für die Stromversorgung der Tarifkunden genannt.
So bestimmt es zum Beispiel, dass die Versorgungsunternehmen die
Tarifkunden an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und mit den
allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben.