Atomausstieg
Am 11.Juni 2001 wurde eine Vereinbarung zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Stromindustrie im Berliner Kanzleramt unterzeichnet, worauf der Ausstieg aus der Kernenergie erfolgte. Der Atomausstieg legt eine Restlaufzeit für die Stromproduktionen in den Atomkraftwerken fest. Außerdem wurde vereinbart, dass ein Neubau eines Kraftwerkes verboten wird. Bis Mitte 2005 war die Wiederaufbereitung der schon abgebrannten Brennstäbe noch erlaubt.